Amtssignatur

Im Sinne einer elektronischen Verfahrensabwicklung kann die Marktgemeinde Frankenmarkt auf ihren Formularen eine Amtssignatur anbringen. Dadurch wird gewährleistet, dass es sich um ein amtliches elektronisches Dokument einer Behörde handelt. Durch die Amtssignatur können die Herkunft und die Echtheit eines Dokumentes überprüft werden. Ein auf Papier ausgedrucktes mit einer Amtssignatur versehenes elektronisches Dokument einer Behörde hat gemäß § 20 E-GovG die Beweiskraft einer öffentlichen Urkunde.

Merkmale der Amtssignatur:

  • Bildmarke (gem. § 19 Abs. 1 E-GovG)
  • Hinweis im Dokument „Dieses Dokument wurde amtssigniert“ (gem. § 19 Abs. 3 E-GobG)
  • Prüfinformation der elektrischen Signatur (gem. § 20 E-GovG)

Informationen zur Amtssignatur finden Sie unter: https://www.digitales.oesterreich.gv.at/amtssignatur

Veröffentlichung der Bildmarke: Die Veröffentlichung der Bildmarke der Marktgemeinde Frankenmarkt gem. § 19 Abs. 3 E-GovG finden Sie hier.

Elektronische Signaturprüfung: http://www.signaturpruefung.gv.at bzw. https://pruefung.signatur.rtr.at

Rückführbarkeit eines Ausdruckes mit Amtssignatur: http://www.signaturpruefung.gv.at bzw. https://pruefung.signatur.rtr.at

Verifizierung bzw. sonstige Auskünfte zu amtssignierten Dokumenten der Marktgemeinde Frankenmarkt: Tel. 07684/6255 oder Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Hinweis zur Rechtsmitteleinbringung:
Rechtsmittel können in folgender Form eingebracht werden

  • Persönlich/postalisch: Hauptstraße 85, 4890 Frankenmarkt (bitte beachten Sie die Amtszeiten)
  • Per E-mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
  • Per Fax: 07684/6255-21