Gewährung einer Förderung für Studenten

Die Marktgemeinde Frankenmarkt gewährt Studenten, welche ihren Hauptwohnsitz in Frankenmarkt beibehalten, eine Förderung nach den folgenden Richtlinien:

 

  • Die Studentenförderung ist eine freiwillige Leistung der Marktgemeinde Frankenmarkt im Rahmen der für diesen Zweck zur Verfügung gestellten Mittel und es besteht kein wie immer gearteter Rechtsanspruch.
  • Die Förderung in Höhe von € 200,00 pro Studienjahr (€ 100,00 je Semester) und Student, max. jedoch die Kosten des Semestertickets, wird gewährt, wenn folgende Voraussetzungen gegeben sind:

A) Hauptwohnsitz in der Marktgemeinde Frankenmarkt zum Stichtag 31. Oktober des jeweiligen Studienjahres und Erfüllung der Alterskriterien;

B) Vorlage der Inskriptionsbestätigung der Universität oder der Hochschule für das jeweilige Wintersemester und Nachweis über den positiven Studienerfolg;

C) Nachweis über den Erhalt der Familienbeihilfe (bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres)

  • Für den Antrag auf Gewährung der Studentenförderung ist das vom Marktgemeindeamt Frankenmarkt aufgelegte Formular zu verwenden. Der Förderantrag ist bis spätestens 31. März bzw. 30. September des laufenden Studienjahres bzw. Semester beim Marktgemeindeamt Frankenmarkt einzureichen. Nach diesem Termin (Datum des Poststempels) einlangende Ansuchen werden ausnahmslos nicht mehr berücksichtigt.
  • Diese Richtlinien treten mit 01. Jänner 2016 in Kraft. Die Förderung wird erstmals für das Studienjahr 2015/2016 gewährt.
  • Über Sonderfälle, die nicht den Richtlinien entsprechen und eine Behandlung wünschenswert erscheinen lassen, entscheidet der Gemeindevorstand endgültig.

 Den Antrag finden Sie unter Gemeindeamt/Formulare.