Sozial bedürftige Menschen werden in der Heizperiode 2024/2025 mit einem Heizkostenzuschuss unterstützt.
Dieser kann von 01. Oktober bis 30. November 2024 NUR online unter www.land-oberösterreich.gv.at/heizkostenzuschuss beantragt werden. Der Heizkostenzuschuss in Höhe von jeweils € 200,00 pro Haushalt wird gewährt, wenn das Haushaltseinkommen unter den festgesetzten Einkommensgrenzen für die soziale Bedürftigkeit liegt. Das Jahresbruttoeinkommen aus dem Jahr 2023 je Haushalt summiert, darf nachfolgende Werte nicht überschreiten:
- Einpersonenhaushalte:Jahresbruttoeinkommen bis € 19.070,00
- Mehrpersonenhaushalte:Jahresbruttoeinkommen bis € 26.940,00
AntragstellerInnen benötigen für die Antragstellung folgende Informationen:
- Ihre persönlichen Daten (Antragsteller/in)
- Namen und Geburtsdaten aller Personen mit Hauptwohnsitz an der angegebenen Adresse
- Die genaue Höhe des Jahresbruttoeinkommens aller Personen, die im Haushalt mit Hauptwohnsitz gemeldet sind
- Bankverbindung im SEPA-Raum (an die der Oö. Heizkostenzuschuss ausbezahlt werden soll)
Die Prüfung des Antrages erfolgt mittels automatisierter Unterstützung. Bei Vorliegen der Voraussetzungen wird der Zuschuss genehmigt. Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt durch Überweisung auf ein Konto bei einem Geldinstitut im SEPA-Raum, das im Antrag bekanntzugeben ist.