Wählen per Briefwahl

Sie können Ihre Wahl auch mittels Briefwahl innerhalb Österreich ausüben. Das heißt: Wer am Wahltag nicht in ihrem/seinem zuständigen Wahllokal in der Hauptwohnsitz-Gemeinde (z.B. wegen Urlaub, Krankheit, Ausübung Beruf, Auslandsaufenthalt, usw.) wählen kann, hat nun die Gelegenheit ihre/seine Stimme mittels Briefwahl abzugeben.

Die Briefwahl ist eine bequeme Möglichkeit vom Wahlrecht Gebrauch zu machen. Nach Anforderung der persönlichen Wahlkarte kann man im Inland und im Ausland ohne Wahlbehörde wählen.

Für die Briefwahl benötigen Sie eine Wahlkarte. Die Wahlkarte ist ein verschließbares Kuvert, in dem sich drei amtliche Stimmzettel sowie zwei Wahlkuverts befinden. Auf der Wahlkarte finden Sie Hinweise zur Ausübung der Briefwahl.

Wählen mit Wahlkarte

Mit Ihrer Wahlkarte können Sie sowohl im Inland als auch im Ausland wie folgt wählen:

Im Inland

In jenen Wahllokalen, die Wahlkarten entgegennehmen, mittels Briefwahl (ohne Beisein einer Wahlbehörde). Ihre Stimme wird in der Wahlkarte einfach per Post zur zuständigen Gemeindewahlbehörde geschickt.

Im Ausland

Im Ausland erfolgt die Stimmabgabe immer mittels Wahlkarte im Wege der Briefwahl.

Hinweis

Bei der Briefwahl im In– und im Ausland können Sie sofort nach Erhalt der Wahlkarte Ihre Stimme abgeben und müssen nicht bis zum Wahltag warten. 

Wahlkarte

Die Ausstellung einer Wahlkarte kann ab dem Tag der Wahlausschreibung bei der Gemeinde, in deren Wählerverzeichnis man eingetragen ist, mündlich oder schriftlich (im Postweg, per Telefax oder per Email) beantragt werden.

So füllen Sie Ihre Wahlkarte richtig aus

Entnehmen Sie der Wahlkarte die amtlichen Stimmzettel sowie die beiden Wahlkuverts. 

Füllen Sie die amtlichen Stimmzettel persönlich, unbeobachtet und unbeeinflusst aus. Legen Sie die ausgefüllten amtlichen Stimmzettel in die dafür vorgesehenen Wahlkuverts, legen Sie sie in die Wahlkarte zurück.

Erklären Sie durch Ihre Unterschrift auf der Wahlkarte eidesstattlich, dass Sie den amtlichen Stimmzettel persönlich, unbeobachtet und unbeeinflusst ausgefüllt haben.

Kleben Sie die Wahlkarte zu, werfen Sie sie in einen Postkasten oder geben Sie diese persönlich bei Ihrem Gemeindeamt während der Öffnungszeiten ab. Bitte beachten Sie, dass Ihre Wahlkarte spätestens am Wahltag bis Wahlschluss (Sonntag, 26. September 2021 um 15.00 Uhr) bei der zuständigen Gemeindewahlbehörde einlangen muss, damit sie in das Ermittlungsverfahren einbezogen werden kann.

Letzter Termin für die Beantragung einer Wahlkarte ist:
schriftlich oder online bis Mittwoch, 22. September 2021 16.00 Uhr und mündlich bis Freitag, 24. September 2021 12.00 Uhr 

Die schriftliche oder mündliche Beantragung der Wahlkarte muss spätestens zu diesem Termin beim Gemeindeamt eingelangt sein.

Bei der Beantragung der Wahlkarte ist die Identität durch eine taugliche Urkunde nachzuweisen. Die gilt auch bei der Beantragung der Wahlkarte via Email. Im Zweifelsfall ist ein Anruf bei der Gemeinde immer angebracht.

Unter www.wahlkartenantrag.at können Sie die Wahlkarte ONLINE beantragen!