Öffentliche Parkplätze

Leider mussten wir in letzter Zeit feststellen, dass auf öffentlichen Parkplätzen und Wohnanlagen vermehrt nicht-angemeldete Autos abgestellt werden.

Ein Kraftfahrzeug OHNE amtliches Kennzeichen, darf nur auf eigenem Privatgrund abgestellt werden.

Wir bitten um Beachtung dieser Maßnahme bzw. um Entfernung von widerrechtlich abgestellten Fahrzeugen.

Sollte dieser Aufforderung nicht nachgekommen werden, möchten wir Sie darauf aufmerksam machen, dass Kraftfahrzeuge kostenpflichtig abgeschleppt werden.