EU-Wahl Sonntag, 26. Mai 2019 07.00 bis 15.00 Uhr

Am Sonntag, dem 26. Mai 2019, findet die Wahl zum Europäischen Parlament (EP) statt. In den 28 Staaten der Europäischen Union werden insgesamt 751 Europa-Abgeordnete gewählt, die die Interessen von 507 Millionen Europäerinnen und Europäern vertreten. Bei der Europawahl können Sie die 18 österreichischen Mitglieder des Europäischen Parlaments bestimmen.

Wir dürfen Ihnen nachstehend die wichtigsten Informationen für die Wahl zur Kenntnis bringen und um Beachtung ersuchen. Gleichzeitig wird ersucht vom Wahlrecht regen Gebrauch zu machen.

Wahlberechtigte
• sind Österreichische Staatsbürger, die am 26. Mai 2019 (Wahltag) das 16. Lebensjahr vollendet haben;
• die am Stichtag in einer österreichischen Gemeinde den Hauptwohnsitz haben und in Österreich vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen sind;
• sind Auslandsösterreicherinnen und Auslandsösterreicher (Hauptwohnsitz) im Ausland, die in die Wählerevidenz einer österreichischen Gemeinde eingetragen sind.
• sind EU-Bürgerinnen oder EU-Bürger mit Hauptwohnsitz in Österreich, die in die Europa-Wählerevidenz eingetragen sind.

Wahlinformation
Wir möchten seitens der Gemeinde unsere Bürgerinnen und Bürger optimal unterstützen. Deshalb werden wir Ihnen Anfang Mai eine „Amtliche Wahlinformation — Europawahl 2019“ zustellen. Achten Sie daher bei all der Papierflut, die anlässlich der Wahl bundesweit (an einen Haushalt) verschickt wird, besonders auf unsere Mitteilung (siehe Abbildung). Diese ist nämlich mit Ihrem Namen personalisiert und beinhaltet einen Code für die Beantragung einer Wahlkarte im Internet sowie einen schriftlichen Wahlkartenantrag mit Rücksendekuvert.

Am Wahltag bringen Sie den personalisierten Abschnitt und einen Lichtbildausweis ins Wahllokal mit. Damit erleichtern Sie die Wahlabwicklung, weil wir nicht mehr im Wählerverzeichnis suchen müssen.

Wahlsprengel
Das Gebiet der Marktgemeinde Frankenmarkt ist in vier Wahlsprengel eingeteilt. Die Einteilung entnehmen Sie bitte der nachstehenden Gebietseinteilung.

Wahlsprengel I — Marktgemeindeamt Frankenmarkt, Hauptstraße 85, 07.00 bis 15.00 Uhr
Anton Andorfer-Weg, Auleiten, Auleitenstraße, Bad-Weg, Buchscharten, Buchschartenstraße, Direktionsrat Anton Wilhelm-Straße, Dr. Martin Winkler-Straße, Feld-Weg, Gerichts-Weg, Hauptstraße 69-97 (ungerade) und 98-124 (gerade), Höhenwarth, Josef Aschauer-Straße, Mitterweg, Rudlberg, Salzburgerstraße, Schwertfern, Voithstraße, Weißenkirchnerstraße, Wimm, WAHLKARTENWÄHLER

Wahlsprengel II — Landesmusikschule Frankenmarkt, Hauptstraße 81, 07.00 bis 15.00 Uhr
Am Hang, Berg-Weg, Brauhausgasse, Danzenreith, Fornacherstraße, Gries, Hauptstraße 1-92, Karl Neuber-Weg, Marktfeld, Pointen, Pointenstraße

Wahlsprengel III — Neue Mittelschule, Hauptstraße 27, 07.00 bis 15.00 Uhr
Am Berg, Asten, Bahnhofstraße, Floßstatt, Gstocket, Haitzenthal, Hauchhorn, Hussenreith, Kritzing, Kühschinken, Moos, Mühlberg, Piereth, Raspoldsedt, Röth, Stauf, Steinleiten, Uferweg, Untermühlberg, Unterrain

Besonderer Wahlsprengel IV — Alten– u. Pflegeheim Frankenmarkt, Feld-Weg 14, 08.00 bis 11.00 Uhr
Feld-Weg 14 (Alten– und Pflegeheim)

Wahlkarten
Folgende Personen haben die Möglichkeit eine Wahlkarte zu beantragen:
• wahlberechtigte Männer und Frauen, die sich am Tag der Wahl nicht am Ort ihrer Eintragung im Wählerverzeichnis befinden;
• wahlberechtigte Männer und Frauen, denen der Besuch des zuständigen Wahllokals am Wahltag infolge mangelnder Geh– oder Transportfähigkeit oder Bettlägerigkeit unmöglich ist
oder
• wahlberechtigte Männer und Frauen, denen der Besuch des zuständigen Wahllokals am Tag der Wahl wegen ihrer Unterbringung in gerichtlichen Gefangenenhäusern, Strafvollzugsanstalten, Maßnahmenvollzug oder in Hafträumen unmöglich ist.

Die Ausstellung einer Wahlkarte kann bei der Marktgemeinde Frankenmarkt, persönlich, schriftlich (Hauptstraße 85, 4890 Frankenmarkt), per Telefax (07684/6255-21), per Email (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) oder unter www.wahlkartenantrag.at beantragt werden.

Beantragen Sie Ihre Wahlkarte möglichst frühzeitig! Der letztmögliche Zeitpunkt für schriftliche und Online-Anträge ist der 22. Mai 2019. Je nach Antragsart erfolgt die Zustellung zumeist mittels eingeschriebener Briefsendung auf Ihre angegebene Zustelladresse.

ACHTUNG: Sollte eine Stimmabgabe mittels Wahlkarte und Briefwahl erfolgen, so ist besonders darauf zu achten, dass diese am Wahltag bis spätestens 17.00 Uhr bei der Bezirksverwaltungsbehörde eingelangt sein muss.

Wir hoffen, dass wir mit diesen Informationen einen Überblick über die wichtigsten Bestimmungen gemacht haben. Sollten Sie noch nähere oder weitere Informationen benötigen, steht Ihnen Frau Doris Preiner (Tel. 07684/6255-13) gerne zur Verfügung.

Der Bürgermeister
Peter Zieher eh.