Meine Katze darf ins Freie! Worauf muss ich achten?

Viele Katzenbesitzer möchten ihren Katzen ermöglichen, dass sie im Freien die Gegend erkunden können. Bei regelmäßigem Freilauf für Katzen sind allerdings die tierschutzrechtlichen Regelungen, die in ganz Österreich gelten, zu beachten.

Diese besagen, dass Katzen mit regelmäßigen Zugang ins Freie von einem Tierarzt kastriert werden müssen, sofern sie nicht zur Zucht verwendet werden. Das gilt ausnahmslos für alle in Österreich gehaltenen Katzen. Diese verpflichtende Kastration von Katzen verhindert eine ungewollte Vermehrung. Zudem hat sie auch viele Vorteile für die Gesundheit und das Verhalten der Tiere.

Kastriert werden müssen Katzen mit regelmäßigem Zugang ins Freie nur dann nicht, wenn diese zur Zucht eingesetzt werden. Mit der Zucht der Katzen sind jedoch einige Verpflichtungen verbunden: Vor dem Beginn muss diese bei der Bezirkshauptmannschaft gemeldet werden und ist bei größeren Zuchten sogar bewilligungspflichtig. Zudem müssen alle weiblichen als auch männlichen Katzen, die zur Zucht verwendet werden, mit einem Mikrochip durch einen Tierarzt gekennzeichnet und innerhalb eines Monats nach der Kennzeichnung in der amtlichen Heimtierdatenbank registriert werden.

Die Kennzeichnung und Registrierung bereits gehaltener Zuchtkatzen muss übrigens bis längstens 31. Dezember 2018 erfolgen!

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