Entfall des Pflegeregresses ab 01.01.2018

Wie den Medien entnommen werden konnte, entfällt ab 01. Jänner 2018 der Pflegeregress für die Unterbringung in stationären Pflegeeinrichtungen (Alten- und Pflegeheimen).

In der Vergangenheit wurden zur Finanzierung eines Heimaufenthaltes Vermögenswerte (Sparguthaben, Bausparguthaben, Depotguthaben, Kapitalanteile, Liegenschaften, Wohnungseigentum, etc.) herangezogen. Dies ist nicht mehr verpflichtend vorgesehen.

Allerdings ist weiterhin ein Kostenbeitrag aus den Einkommen (Pensionen, andere Ruhe- oder Versorgungsgenüsse, Einnahmen aus Mieten, Pacht, in Übergabeverträgen zugesprochene Taschengeldleistungen, Pflegegeld, etc.) sowie von Ehegatten im Rahmen der Unterhaltspflicht zu leisten.

Für weitere Fragen steht Ihnen Frau Monika Frank von der Sozialberatungsstelle Vöcklamarkt (Tel. 07682/39527) gerne zur Verfügung!