Keine Wohnbeihilfe bei Pauschalmietverträgen

Es fällt leider auf, dass in letzter Zeit vermehrt Personen, die eine private Wohnung anmieten, einen Pauschalmietvertrag erhalten.

Aufgrund der geltenden Regelung bei der Wohnbeihilfe müssen Miete — Umsatzsteuer und Betriebskosten extra ausgewiesen werden. Wenn das nicht der Fall ist, bekommt der Bewerber keine Wohnbeihilfe, was natürlich eine große finanzielle Einbuße bedeuten kann.

Das Problem ist, dass eine Änderung des Mietvertrages nicht mehr verfasst, oder ein neuer Mietvertrag nicht mehr erstellt werden kann, weil diese Änderungen von der Wohnbeihilfenstelle nicht akzeptiert werden. Es gilt ausnahmslos der erste Mietvertrag.

Ich kann Ihnen daher in Ihrem eigenen Interesse nur empfehlen, dass Sie bei Abschluss eines Mietvertrages bei Privatvermietern unbedingt darauf achten, dass sowohl die Miete, Steuer und die Betriebskosten extra angeführt sind. Im Internet finden Sie unter www.mieterhilfe.at Musterverträge.

Weitere Informationen zur Wohnbeihilfe finden Sie unter der Homepage des Landes Oberösterreich unter www.land-oberoesterreich.gv.at oder gerne auch bei einem persönlichen Gespräch bei mir im Büro.

In diesem Sinne wünsche ich Ihnen ein frohes besinnliches Weihnachtsfest und ein gutes neues Jahr!

Monika Frank
Sozialberatungsstelle, Rainerstraße 1/5, 4870 Vöcklamarkt
Dienstag bis Freitag von 08.00 bis 12.00 Uhr, Tel.Nr. 07682/39527